Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Gewerbe -an-, -um- & -abmeldung
Mit der Versendung des Formulares zur Gewerbe -an-, -um- oder -abmeldung, mit Akzeptanz dieser AGB und durch Unterschrift des Kunden, wird mit Deutsches-Gewerbe.de (nachfolgend D-G) ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag geschlossen, welcher keiner weiteren Schriftform bedarf.
D-G verpflichtet sich, alle zur Erlangung der Gewerbeerlaubnis bzw. zur Anmeldung der Gewerbeerlaubnis erforderlichen Anträge, im Auftrag des Kunden, mittels dessen Vollmacht, zu stellen und die nötige Korrespondenz zu führen:
a) Gewerbeanmeldung (GewA1) zu einmalig 40,- €
b) Gewerbeummeldung (GewA2) zu einmalig 40,- €
c) Gewerbeabmeldung (GewA3) zu einmalig 80,- €
Dafür stellt D-G- im Vorfeld dem Kunden eine Rechnung über die einmalig zu zahlende Summe der Gewerbe -an-, -um- oder -abmeldung und den Büroervice (siehe Pkt. 2 - 3). Sobald der Kunde diese Rechnung begleicht, wird D-G für ihn tätig.
2.) Büroservice
a) D-G wird durch Vollmacht beauftragt, bei den zuständigen Behörden und Ämtern Anträge zu stellen und diese dem Kunden zu übermitteln.
b) D-G stellt an der gemeldeten Betriebsstätte / ladungsfähigen Adresse einen Briefkasten für Postsendungen zur Verfügung und leitet eingehende Post (nach der Digitalisierung) auf Wunsch elektronisch an den Kunden weiter.
D-G stellt seine Kosten dem Kunden immer am Monatsanfang pauschal, im Voraus für jeden angefangenen Monat, in Rechnung, solange der Vertrag mit dem Kunden gilt.
KOSTEN / MONAT:
mtl. 30,- € (Paket "BASIC")
mtl. 40,- € (Paket "CLASSIC")
mtl. 80,- € (Paket "PREMIUM")
mtl. 150,- € (Paket "DELUXE")
BASIC = Büroservice | CLASSIC = BASIC + Rechnungsservice | PREMIUM = CLASSIC + Webseite | DELUXE = PREMIUM + Marketing & Versicherung
a) D-G kann beauftragt werden, bei Bedarf Rechnungen im Kundenauftrag zu schreiben und diese an den Kunden oder dessen Auftraggeber weiterzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde D-G zum Monatsende alle notwendigen Informationen / Unterlagen (wie: Postanschrift des Rechnungsempfängers, E-Mail-Adresse des Auftraggebers, Einsatztage, ggf. Anzahl der Nachteinsätze, Tagessatz, etc...) zur korrekten Rechnungslegung übermittelt.
b) D-G erstellt dem Kunden keine Rechnungen automatisch, sondern nur auf Verlangen des Kunden!
c) Für die Korrektheit der Rechnungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
d) Sollte der Kunde monatlich mehr als 2 Rechnungen von D-G ausgestellt benötigen, so ist seitens des Kunden ein Zuschlag von 5,- € je weiterer Rechnung an D-G zu zahlen. Dabei wird ein zusätzliches monatliches Abonnement für ein höherwertiges Buchhaltungsmodul benötigt! Die Preise dafür richten sich nach den Preisen des Software-Anbieters, werden von D-G bei Bedarf und vor Abschluss eines evtl. benötigten Abonnements aber dem Kunden mitgeteilt.
Die Abrechnung erfolgt durch D-G jeweils mit gesonderter Rechnung. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt auf das Bank- oder PayPal-Konto von D-G. Bei Zahlungsverzögerungen gelten die gesetzlichen Säumniszuschläge. Eine wiederholte Nichtzahlung des Kunden hat eine kostenpflichtige Gewerbeabmeldung und eine Meldung an die Behörden durch D-G zur Folge.
Jeder Kunde von D-G ist für die Verwahrung seiner Dokumente, Rechnungen und Unterlagen prinzipiell selbst verantwortlich, wobei D-G zu jedem Kunden elektronische Sicherheitskopien aller ihm bekannten Dokumente, Rechnungen und Unterlagen verwahrt, solange dieses Vertragsverhältnis besteht.
D-G kann dem Kunden bei Bedarf eine Homepage erstellen lassen und diese so in einem Partnernetzwerk verbreiten, dass das Profil des Kunden besser gefunden wird und Auftraggebern möglich ist, direkt über diese Homepage mit dem Kunden zu korrespondieren. Diese Homepage kann nach Vertragsende gegen eine noch zu verhandelnde Gebühr übernommen und portiert werden.
D-G stellt jedem aktiven Kunden bei Bedarf ein für Büroangelegenheiten eingerichtetes Büro, an der Betriebsstätte / ladungsfähigen Adresse (oder einer Zweigstelle) zur Verfügung. D-G sorgt für einen 24/7-Zugang (per Türcode). Somit ist es dem Kunden möglich, von diesem Büro zu telefonieren, Rechnungen zu schreiben, Buchführung und allgemeine Bürotätigkeiten (Dokumente archivieren / kopieren / scannen / drucken) zu erledigen und sich ggf. kurz auf den nächsten Einsatz vorzubereiten.
Die Kosten, für die Bereitstellung und Einrichtung dieses Büros, sind bereits in der monatlichen Vergütung aus Pkt. 4 mit abgedeckt.
Dieses Büro teilt sichder Kunde mit den anderen Kunden von D-G. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf speziell gewünschte Termine. Die Prüfung der Verfügbarkeit obliegt dem Kunden im Vorfeld eigenverantwortlich, durch Prüfung und Eintragung in die Belegungsliste (max. 4 Stunden / Monat). Ohne einen dort eingetragenen Termin kann das Bedarfsbüro / CoWorking Space nicht vom Kunden genutzt werden.
Auf Wunsch kann D-G ein Firmenschild erstellen lassen, welches an diesem Büro angebracht werden kann. Sprechen Sie D-G darauf an!
Die Kosten der Schildherstellung trägt hierbei der Kunde (ca. 50,- €).
Jeder Kunde bekommt eine einmalige Provision für die Werbung neuer Kunden in Höhe von 30,- € (Brutto), je neu hinzu gewonnenen Kunden, auf sein Kundenkonto gutgeschrieben.
10.) Kündigung
Der Vertrag zwischen Kunden und D-G kann am Monatsende mit einer Frist von 2 weiteren Monaten gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt hiervon unberührt.
Eine Kündigung des Vertrages hat in jedem Falle eine Gewerbe-Abmeldung durch D-G zu in Pkt. 1 genannten Kosten und der weiteren Abrechnung , der in Pkt. 4 genannten Kosten, zzgl. der Kosten für evtl. Zusatzoptionen, während der Kündigungsfrist zur Folge.
a) Der per Absendung des Online-Formulares zustande gekommene Vertrag stellt das gesamte Übereinkommen der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
b) Änderungen und Ergänzungen des zustande gekommenen Vertrages, insbesondere zusätzliche Vergütungsansprüche, können nur schriftlich begründet werden und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
Der Kunde steht in keinerlei Abhängigkeit zu D-G (Scheinselbständigkeit). D-G ist lediglich als Büro- und Rechnungsservice tätig und behilflich. D-G unterstützt den Kunden in Sachen der Gewerbeverwaltung (ausgenommen davon ist eine Beratung in Steuerangelegenheiten). D-G zwingt dem Kunden keine Werkverträge oder Aufträge auf. D-G ist dem Kunden nicht weisungsbefugt.
Der Kunde ist frei in seiner Handlungsweise als selbständige(r) Gewerbetreibende(r), welcher seinen Pflichten selbst nachkommen muss:
- eigenständige Suche nach Aufträgen und Folgeaufträgen, sowie deren Terminierung und Ausübung
- eigenständiger Abschluss einer geeigneten Krankenversicherung
- fristgemäße Begleichung aller Rechnungen von D-G und / oder ggf. deutschen Behörden / Ämtern / Berufsgenossenschaften / Kammern / etc..., welche nicht schon bereits mit dem jeweilig gewählten Paket abgedeckt sind
- fristgemäße Abgabe der Steuerunterlagen zum vergangenen Geschäftsjahr beim zuständigen Finanzamt
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn der AGB gemäß und durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.
Erfüllungsort für die Leistung / Zahlung und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblich angemeldeten Betriebsstätte / ladungsfähigen Adresse (in der Regel Sitz von D-G). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


